Dienstag, November 28, 2023
28.11.2023, 13:22 - Kopftücher im Job dürfen fix verboten werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Behörden ihren Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern ausnahmslos verbieten dürfen.
Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung darf von den Behörden das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung (wie etwa Kreuze) am Arbeitsplatz verboten werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg in einem richtungsweisenden Urteil am Dienstag festgestellt.
Eine solche Maßnahme sei gerechtfertigt und nicht diskriminierend, wenn damit ein “vollständig neutrales Verwaltungsumfeld” geschaffen werde und diese “allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal” angewandt wird und sich auf das “absolut Notwendige” beschränkt. Das gelte sowohl im Innendienst wie auch im offenen Parteienverkehr.
Donnerwetter! Es ist unglaublich daß bei dieser Unrechtsgesezgebung ausnahmsweise einmal was Vernünftiges rauskommt.
Ich hatt einmal in einem Kurs für jobsuchende Jugendliche eine dabei die sich als Lehrling bei einer Nobelboutique bewarb. Die Bedingung: ohne Kopftuch. Ihr Aussage: “Nein, das geht nicht” Ja OK kein Problem dann eben kein Job - so einfach MUSS es sein!
et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”